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   BAG, 23.03.1960 - 4 AZR 61/58   

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https://dejure.org/1960,1624
BAG, 23.03.1960 - 4 AZR 61/58 (https://dejure.org/1960,1624)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1960 - 4 AZR 61/58 (https://dejure.org/1960,1624)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1960 - 4 AZR 61/58 (https://dejure.org/1960,1624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemein gefaßte Normen - Verwendung von Oberbegriffen - Umfassende Regelung von Tatbeständen - Bürodienst - Registraturdienst - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 113
  • DB 1960, 728
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 553/81

    Eingruppierung: Registraturangestellter beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt

    Dabei ist davon auszugehen, daß auch im öffentlichen Dienst in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch unter einer "Registratur" eine Einrichtung zur geordneten und vollständigen Aufbewahrung von Korrespondenzen oder Akten und zur Überwachung des Verbleibs der im behördlichen Geschäftsgang befindlichen Vorgänge sowie je nach den Umständen auch zur Aufzeichnung eingegangener Schriftstücke ist (vgl. die Urteile des Senats vom 23. März 1960 - 4 AZR 61/58 - AP Nr. 61 zu § 3 TOA und 27. März 1968 - 4 AZR 256/67 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BAG, 31.10.1961 - 4 AZR 391/60

    Kanzleitätigkeit - Vergütungsgruppen der TO A - Tätigkeit eines Kanzleivorstehers

    Demgemäß hat der erkennende Senat in einem Urteil vom 23 März I960 - 4 AZR 61/58 - (BAG 9> 115) aus gesprochen daß eine Registraturtätigkeit in der VergGr.

    Eine Lückenausfüllung kommt nur dann in Betracht, venn ein unter die Tarifordnung fallendes Arbeitsverhältnis in den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung nicht erfaßt ist (BAG 9, 113 /T177) Das ist hier nicht der Pall, Der Kläger übt nach den Peststellungen des angefochtenen Urteils die Tätigkeit eines Kanzleivorstehers aus.

  • LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96

    Eingruppierung einer Erzieherin im Vorschulteil einer Schule, wenn blinde und

    Wie bei lückenhaftem Gesetzesrecht ist auch bei der Anwendung von Tarifverträgen eine Rechtsfortbildung möglich, wenn sich eine planwidrige Unvollständigkeit (Larenz/Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 2. Auflage, S. 385) feststellen läßt (herrschende Meinung: vgl. BAGE 4, 17 = AP Nr. 17 zu § 3 TOA; BAGE 9, 113 = AP Nr. 61 zu § 3 TOA; BAGE 18, 29, 35 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO , Hueck-Nippertey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Auflage, 2. Band 1. Halbband, § 18 V 3 p, S. 368 ff.; Nickisch, Arbeitsrecht, 2. Auflage, Band II § 69 III 4. , S. 222 f.).
  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65

    Lehrlingsausbilder - Gehaltsrahmenabkommen - Begriffsbestimmung für Meister -

    Daß der Kläger im Wege der Lückenausfüllung in das GRA cinzuordnen und der geltend gemachte Anspruch deshalb begründet sei, kann der Revision nicht zugegeben werden, Nach der S Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt die Bestimmung der tarifgercchtcn Vergütungsgruppe im Wege der Lückenausfüllung nur dann in Betracht, wenn ein unter den Tarif, hier das Gehaltsrahmenabkommen, fallendes Arbeitsverhältnis seiner Art nach von den Tätigkeitsmerkraalen der Vergütungsregelung überhaupt nicht erfaßt wird (vgl. BAG 9, 113 [1173; BAG AP Nr. 1?, 80, 107 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 19.03.1969 - 4 AZR 329/68

    Werkmeister - Tariflicher Anspruch - Gehaltsgruppeneinteilung - Meister -

    kleineren Betrieben bis zu zwölf gewerblichen Arbeitnehmern" hinausgeht» Die Lückenhaftigkeit des Katalogs von Beispielen begründet aber noch keine Lücke in der tariflichen Bewertungsordnung» Die Rechtslage wäre eine andere, wenn für die Bewertung der Tätigkeit eines Werkmeisters allein das oben genannte Beispiel der Gruppe D 2 und die Bezeichnung "Werkmeister" in der Gruppe D 3 zur Verfügung.ständen» Dann könnte man davon ausgehen, daß ein Werkmeister grundsätzlich in die Gruppe D 3 fällt, jedoch ausnahmsweise dann in D 2 einzugruppieren ist, wenn er nur-einen kleineren Betrieb für einfachere Fertigung .bis zu zwölf gewerblichen Arbeitnehmern zu beaufsichtigen hat; jede Erweiterung 12 - des Aufgabengebiets, z.B. durch eine größere Zahl der unterstellten Kräfte, würde den Anspruch auf die Gehaltsgruppe D 3 begründeiio Eine solche ausschlaggebende Bedeutung kommt aber in der Gehaltsgruppeneinteilung D den Beispielen gegenüber den vorangestellten Merkmalen nicht zu» Es bleibt daher bei der allgemeinen Regel, daß der Anspruch auf eine Vergütungsgruppe nur begründet ist, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen voll erfüllt sind (vgl» BAG 9, 113 = AP Nr» 61 zu § 3 TO»A)» Baß auch der TV AL dieses Prinzip befolgt wissen will, erhellt noch besonders daraus, daß für Angestellte bestimmter Gehaltsgruppen, deren Tätigkeit über die in der Gehaltsgruppeneinteilung aufgegebenen Tätigkeitsmerkr:ale hinausgeht , ohne jedoch die Merkmale der nächst höheren Gruppe zu erreichen, besondere Gehaltssätze von sogo a-Gruppen vereinbart worden sind (vgl» § 59 TV AL II); für die Meistergruppen fehlt es an einer solchen Regelung».
  • BAG, 30.01.1964 - 4 AZR 58/63

    Vergütungsordnung zur TO A - Vergütungsordnung zum BAT - Gehobener

    Eine Lückenausfüllung durch die Gerichte kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn ein unter den Tarif, hier die TO.A oder jetzt den BAT fallendes Arbeitsverhältnis seiner Art nach von den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsregelung überhaupt nicht erfaßt wird (vgl. BAG 9, 113 (117); BAG AP Nr. 17, 79, 80 zu § 3 TO.A).
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